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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Jeder vierte Arbeitnehmer wird durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen für den Fall, dass Sie Ihren aktuellen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Personen, die nach dem 02.01.1961 geboren sind und ihren Beruf oder einen ähnlichen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, erhalten keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Das bedeutet, dass jeder, der nicht mehr fähig ist seinen Beruf auszuüben, auf eine andere Tätigkeiten verwiesen werden kann, selbst wenn die Arbeit eine deutlich geringere Qualifikation als im vorher ausgeübten Beruf voraussetzt.
Wer vor dem 01.01.1961 geboren ist, kann zwar nicht in eine völlig andere Tätigkeit verwiesen werden, dennoch ist auch diese Versichertengruppe von Verschlechterungen betroffen. Denn wer nach dem 1. Januar 2001 berufsunfähig wird, erhält nur noch die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente statt wie bisher zwei Drittel.
Deshalb ist eine private Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar, um den gewohnten Lebensstandard auch in einer gesundheitlichen Notsituationen halten zu können.
Fordern Sie deshalb noch heute eine kostenlose Beratung von uns an!
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